Gemäß Artikel 8, Absatz 2, des Landesgesetzes Nr. 12 vom 6. Oktober 2022 „Förderung und Unterstützung des Alterns in Südtirol“ ist jede Gemeinde verpflichtet, einen eigenen Seniorenbeirat einzurichten, um die Interessen und Bedürfnisse der Senioren und Seniorinnen zu unterstützen und ihre Vertretung und aktive Beteiligung am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu stärken;
Gemäß der mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 17 vom 29.07.2024 genehmigten Geschäftsordnung des Seniorenbeirates in der Gemeinde Graun setzt sich dieser im Detail wie folgt zusammen, wobei mindestens die Hälfte älter als 60 Jahre sein muss:
a) dem/der für den Bereich zuständigen Gemeindereferenten/ in, der/die den Vorsitz führt;
b) aus vier Mitgliedern, die vom Gemeinderat unter den Vertretern/innen gewählt werden, die vorher von den repräsentativsten Vereinen oder Genossenschaften oder Organisationen ohne Gewinnabsicht oder Gewerkschaftsorganisationen, die im Gemeindegebiet zugunsten der SeniorInnen tätig sind, namhaft gemacht werden;
Die Vorschläge sind in der Zwischenzeit eingegangen und es wurden folgende Personen namhaft gemacht:
Folie Plagg Maria Luise (Reschen)
Rufinatscha Stecher Elisabeth (Langtaufers)
Seifart Anna (St. Valentin)
Thöni Baldauf Maria (Graun)