Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL)

Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL) der Gemeinde Graun im Vinschgau

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Die Zusammensetzung, die Ernennung und die Ersetzung der Mitglieder und Ersatzmitglieder, die Beschlussfähigkeit und die Mehrheiten für die Beschlussfassung der GKRL sowie der Vorsitz derselben sind durch Artikel 4 des LG Nr. 9/2018, in geltender Fassung, geregelt. 

Den Vorsitz der GKRL übernimmt der Bürgermeister oder dessen Vertretung und bei Verhinderung des Vorsitzenden das jeweilige Ersatzmitglied.

Die GKRL in vollständiger Zusammensetzung laut Artikel 4 Absatz 2 des LG Nr. 9/2018 gibt in folgenden Fällen ihre begründete Stellungnahme ab:

  • im Verfahren zur Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogramms und des Gemeindeplans für Raum und         Landschaft laut Artikel 53 des LG Nr. 9/2018 und im Verfahren zur Änderung des Gemeindeplans für Raum und       Landschaft laut Artikel 54 Absätze 1 und 2 des LG Nr. 9/2018;
  • im Verfahren zur Genehmigung oder Änderung des Gefahrenzonenplans laut Artikel 56 und Artikel 53 des LG Nr.     9/2018;
  • im Verfahren zur Genehmigung oder Änderung des Durchführungsplans, Wiedergewinnungsplans und                       Neugestaltungsplans laut Artikel 60 des LG Nr. 9/2018;
  • im Verfahren zum Abbruch und Wiederaufbau von Gebäuden an einem anderen Standort laut Artikel 17 Absatz 4     dritter und vierter Satz des LG Nr. 9/2018, wobei diese begründete Stellungnahme bindend ist;
  • im Verfahren für die vollständige oder teilweise Umwandlung bestehender Baumasse in Abweichung von den          geltenden Planungsinstrumenten gemäß Artikel 36 Absatz 2 des LG Nr. 9/2018.

Art der Organisation

Kommissionen

Verantwortlich

Franz Alfred Prieth

Bürgermeister

Hannah Waldner

Vizebürgermeisterin

Mitglieder

Orte

Gemeinde Graun

CLAUDIA AUGUSTA STR. 2, 39027 GRAUN IN VINSCHGAU

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 12.12.2023, 08:14 Uhr